Erbschaft und Nachlassregelungen

Testament
– Erbschaften / Nachlässe / Vermächtnisse –
Sie sollten in jedem Fall dann ein Testament errichten, wenn Sie vielleicht gute Gründe haben, Ihr Vermögen nicht ausschließlich Ihren Kindern und Verwandten zu vermachen, sondern vorhaben, auch andere nahe stehende Personen oder beispielsweise eine gemeinnützige Organisation, wie den ELTERNTREFF, zu unterstützen, deren Arbeit Sie schätzen gelernt haben.
Denn nur mit einem Testament können Sie nämlich den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne eindeutig regeln. (Einzige Einschränkung: Beachten Sie den sog. „Pflichtteilsanspruch“, auf den Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers einen Anspruch haben und der nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann).
Wichtige Tipps zur Abfassung eines eigenhändigen Testaments:

  • Das Testament muss eigenhändig von Hand geschrieben und unterschrieben sein.  (Ausnahme: ein notarielles Testament)
  • Diese Unterschrift sollte Vor- und Zunamen enthalten.
  • Das Testament sollte mit Zeit und Ort der Errichtung versehen werden.
  • Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner das Testament handschriftlich abfasst und der zweite Ehepartner dieses Testament ebenfalls unterschreibt (Vor- und Zuname), wobei auch hier Ort und Datum hinzugefügt werden sollten.
  • Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte jedes Blatt nummeriert und alle Blätter zusammengeheftet werden.

Lassen Sie Ihr Testament vom zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Nur dann ist sichergestellt, dass dies im Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird. Dies ist auf jeden Fall immer dann gewährleistet, wenn das Testament gemeinsam mit einem Notar abgefasst wurde. Dort werden Ihre Vorstellungen formal und juristisch einwandfrei umgesetzt und es wird für die amtliche Verwahrung gesorgt.

Dieses Verfahren könnte sich z. B. dann als wichtig erweisen, wenn Sie von den gesetzlichen Erbfolgeregelungen abweichen möchten und etwa einen Teil Ihres Nachlasses sozialen Zwecken – etwa der Arbeit des ELTERNTREFF – widmen möchten.

Sollte dies gewünscht werden, ist wegen der späteren klaren Zuordnung der genaue Name des Begünstigten bzw. der begünstigten Organisation im Testament erforderlich, wie z. B. „ELTERNTREFF leukämie- und tumorerkrankter Kinder e.V., Humboldtstr. 52/54, 44137 Dortmund“. Mit individuellen Nachlass- und Vermächtnis-Verfügungen können Sie ganz konkret die zukünftige Aufteilung Ihres Vermögens an die Begünstigten bestimmen.

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